
Laut Gesetz Nr. 13/1997 GS - Strassengesetz, in der geltenden Fassung des Gesetzes Nr. 80 / 2006 GS und in der Fassung weiterer Vorschriften ist ab 1.1. 2007 für Kraftfahrzeuge und Kraftwagenzüge mit einem Höchstgewicht von und über 12 t die Vignettenpflicht für Autobahnen und Schnellstrassen der Tschechischen Republik aufgehoben. Die Benutzung der ausgewählten Verkehrswege in der Tschechischen Republik unterliegt der fahrleistungsabhängigen elektronischen Bemautung.
Gewichtskategorie wird für Jahr 2009 nicht geändert
Für das Jahr 2009 sind weiterhin nur Fahrzeuge mit dem Gesamtgewicht 12 Tonnen und mehr mautplichtig.
Die Anmeldung der Fahrzeuge bleibt ungeändert.
Für die Fahrzeuge mit dem Gewicht unter 12 Tonnen sind weiterhin Vignetten zu verwenden.
Elektronische Version von E-Toll Guide (PDF)

.