
Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige Maut oder eine fahrleistungsabhängige Maut einzuheben
Die Lage im Zentrum Europas macht Deutschland zur Drehscheibe des internationalen Lkw-Verkehrs. Das ständig wachsende Gütertransportaufkommen führt zu erheblichen Belastungen der deutschen Autobahnen und zieht Investitionen für Erhalt und Ausbau nach sich.
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine streckenbezogene Lkw-Maut für alle Lkw ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht eingeführt, um diese Kosten neu zu verteilen - auf alle in- und ausländischen Nutzer.
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